Keine Haftpflichtversicherung für Binnenschiffe geplant
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf für eine gesetzlich verpflichtende Haftpflichtversicherung für Binnenschiffe auf Bundeswasserstraßen. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/14498) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14332) hervor.
Die Bundesregierung äußert sich auch zu der von der AfD-Fraktion erwähnten Donau-Oder-Elbe-Kanalverbindung. Diese stelle eine bisher nicht realisierte Wasserstraßenverbindung auf den Staatsgebieten von Österreich, Tschechien, Polen und der Slowakei dar, heißt es. Aus Sicht der Bundesregierung bestehe kein besonderes Interesse an der Wasserstraßenverbindung. Es sei unklar, ob ein solches Projekt wirtschaftlich darstellbar und unter ökologischen Gesichtspunkten durchsetzbar wäre.