20.12.2024 Verkehr — Antwort — hib 895/2024

Übernahme von Autohöfen durch das Unternehmen Tank & Rast

Berlin: (hib/HAU) Das Bundeskartellamt hat nach Angaben der Bundesregierung in den letzten Jahren keine fusionskontrollrechtlichen Anmeldungen von Zusammenschlüssen zwischen dem Unternehmen Tank & Rast und Autohöfen erhalten. „Sofern Übernahmen von Autohöfen durch Tank & Rast stattgefunden haben, unterfielen diese Übernahmen nicht der Fusionskontrolle“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/14203) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13917). Ungeachtet dessen beobachte das Bundeskartellamt die Entwicklungen der Betreiberstruktur aller deutschen Tankstellen genau, schreibt die Regierung.