Definition von „Desinformation als hybrider Bedrohung
Berlin: (hib/STO) Eine Definition von „Desinformation als hybrider Bedrohung“ beinhaltet die Antwort der Bundesregierung (20/13880) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13497). Danach bezeichnet Desinformation als hybride Bedrohung „falsche oder irreführende Informationen, die durch fremde Staaten, auch mittels nichtstaatlicher Akteure, mit dem Ziel der Destabilisierung von Staaten durch die Beeinflussung der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung verbreitet werden“. Ziel sei es, das Vertrauen der Bevölkerung in das demokratische System der Bundesrepublik und seine Institutionen zu untergraben, auf den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess in Deutschland einzuwirken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schwächen.
Zugleich betont die Bundesregierung, dass sie die Bedrohung durch ausländische Einflussnahme und Manipulation im Informationsraum sehr ernst nehme und ihr entschlossen entgegentrete. Die gezielte Verbreitung von Desinformation stelle eine zunehmende Bedrohung für die Innere Sicherheit, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die freiheitliche demokratische Grundordnung dar. „Maßnahmen der Bundesregierung gegen Desinformation sind deshalb Maßnahmen zum Schutz unserer Demokratie“, heißt es in der Antwort weiter. Etwaige nicht gerechtfertigte Einschränkungen von grundgesetzlich garantierten und geschützten Rechten fänden dabei nicht statt.