27.11.2024 Auswärtiges — Antwort — hib 818/2024

Humanitäre Hilfe für Afghanistan seit 2010

Berlin: (hib/AHE) Das Auswärtige Amt hat seit dem Jahr 2010 humanitäre Hilfe in Höhe von 1,1 Milliarden Euro für Afghanistan beziehungsweise afghanische Flüchtlinge in den Nachbarländern zur Verfügung gestellt. Das geht aus der Antwort (20/13863) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13468) hervor.

Wie es darin weiter heißt, werden Transaktionen, die dem sogenannten Hawala-Banking zuzurechnen sind, von der Bundesregierung weder getätigt noch beauftragt. Der Begriff Hawala-Banking umschreibt informelle Zahlungsverfahren per Bargeld-Transfer.

„In besonderen Einzelfällen, in denen es zur Rettung von Menschenleben oder zur Durchführung von besonders wichtigen Hilfsprojekten mangels verlässlicher Bankensysteme keine alternativen Möglichkeiten für Geldtransfers in den Zielregionen gab“, hätten das Auswärtige Amt und das Entwicklungsministerium zugelassen, dass geförderte Zuwendungsempfänger und Durchführungsorganisationen „nach Abwägung aller Risiken als Ultima Ratio ein Hawala-System zur konkreten Projektdurchführung nutzen“. Die Nutzung von Hawala-Systemen habe hierbei strengen Voraussetzungen unterlegen und sei unter Beachtung der gesetzlichen Auflagen erfolgt.