AfD will Schallemissionen von Windkraftanlagen messen
Berlin: (hib/SAS) Die AfD fordert, Umweltbelastungen durch Windkraftanlagen bei deren Planung und Genehmigung stärker zu berücksichtigen. In einem Antrag (20/13878) dringt die Fraktion darauf, Schallemissionen „umfassend zu messen sowie die Grenzwerte der TA Lärm zu evaluieren und zu aktualisieren“.
Die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen müssten so geändert werden, „dass bei den Prognoserechnungen zur Schallausbreitung und bei anschließenden Kontrollmessungen nach Inbetriebnahme“ die von den Anlagen „ausgehenden und von der Umgebung aufgenommenen und reflektierten Frequenzen zu berücksichtigen sind“, heißt es in der Vorlage. Bezugspunkt solle die Wohnbebauung sein, auf die Schallemissionen gerichtet seien „oder dort diffus eindringen, insbesondere auch Infraschall kleiner als 20 Hertz“.
Betreiber von Windanlagen sollen nach Willen der Fraktion auch verpflichtet werden, „Prognoseberechnungen zur Schallausbreitung nach Fertigstellung der Anlage durch Beauftragung Dritter mit Messungen unter realen Betriebsbedingungen validieren“ zu lassen.
Weiter fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, in Studien die Einwirkung von Schallemissionen, „auch Schall unterhalb 100 Hertz“ auf den ganzen Körper des Menschen, sowie auf Klein- und Mikrolebewesen zu untersuchen und innerhalb von maximal drei Jahren auf dieser Grundlage Grenzwerte für Schallemissionen festzulegen und in der TA Lärm einzuführen. Bis eine „gesicherte Grundlage für aktualisierte Grenzwerte“ vorliege, brauche es zudem ein Moratorium für die Genehmigung von Windkraftanlagen, verlangen die Abgeordneten.
Sie argumentieren, dass Schallemissionen von Windkraftanlagen Gesundheit und Wohlbefinden von Menschen beeinträchtigten sowie die Anzahl von Klein- und Mikrolebewesen reduzierten. Bislang werde jedoch davon ausgegangen, dass Lärm und Infraschall im Rahmen der Vorgaben der TA Lärm keine wesentlichen Beeinträchtigungen verursachten, so die Kritik der Fraktion. Dabei fehlten wissenschaftliche Studien, die ausreichend die Auswirkungen von Schallemissionen untersuchten. Solange diese „Defizite evident“ blieben, sei ein Genehmigungsmoratorium unumgänglich.