Gesetzentwurf: AfD will Verjährungsregelung erweitern
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Paragrafen 78b Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) vorgelegt (20/13797). Dabei geht es um strafrechtliche Verjährung. Die Funktion des 78b ist es, so die Vorlage, den Strafverfolgungsbehörden mehr Zeit zur Verfolgung von Straftaten zu verschaffen, womit die Vorschrift der materiellen Strafgerechtigkeit diene. Hierin komme der Gedanke zum Ausdruck, dass bei der Berechnung der Verjährungsfrist derjenige Zeitraum nicht miteingerechnet werden soll, in dem das Gesetz selbst den Täter vor einer Strafverfolgung schützt.
In dem Entwurf wird vorgeschlagen, die Ruhensvorschrift des Paragrafen 78b Abs. 2 StGB sowohl in personeller wie auch in zeitlicher Hinsicht zu erweitern. Dafür solle die Vorschrift zum einen auf Täter erstreckt werden, die Mitglied der Bundes- oder einer Landesregierung sind, jedoch nicht zugleich auch über ein Bundes- oder Landtagsmandat verfügen. In zeitlicher Hinsicht solle die Erweiterung dahingehend erfolgen, dass das Ruhen der Verjährung in der Neufassung nun nicht mehr wie bisher erst ab der Kenntniserlangung von der Tat und der Person durch die Staatsanwaltschaft, eine Behörde oder einen Beamten des Polizeidienstes beziehungsweise von der Anbringung einer Strafanzeige oder eines Strafantrags abhängt, sondern ab dem Zeitpunkt der Tatbeendigung automatisch einsetzt und bis zur Beendigung des Mandats oder Amtes andauert.