AfD: Abgeordnetenentschädigung per Gesetz anpassen
Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion will die jährliche automatische Anpassung der Abgeordnetenentschädigung streichen und durch ein Gesetzgebungsverfahren ersetzen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (20/13808) vorgelegt, durch den das Abgeordnetengesetz geändert werden soll. Die monatliche Entschädigung der Abgeordneten wird jährlich zum 1. Juli angepasst und beträgt derzeit 11.227,20 Euro. Grundlage für die Anpassung ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an die Bundestagspräsidentin übermittelt. Die Bundestagspräsidentin veröffentlicht den angepassten Betrag in einer Bundestagsdrucksache.
Die AfD-Fraktion will nun, dass der Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes weiterhin Grundlage für die jährliche Anpassung bleibt, diese jedoch nicht mehr in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird. Stattdessen soll die Anpassung in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren bestätigt werden. Damit würde eine parlamentarische Debatte über die Angemessenheit der Steigerungsrate ermöglicht, schreibt die Fraktion. Der Bundestag würde in die Lage versetzt, gegebenenfalls eine vom Nominallohnindex abweichende Entscheidung über die Steigerungsrate zu treffen, heißt es im Gesetzentwurf.