14.11.2024 Arbeit und Soziales — Gesetzentwurf — hib 787/2024

Bundesrat fordert Änderungen im zwölften Sozialgesetzbuch

Berlin: (hib/CHE) Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf (20/13747) zur Änderung des zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) vorgelegt. Darin bezieht sich die Länderkammer auf eine Änderung des SGB XII von Anfang des Jahres, mit der Doppelleistungen an solche Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach dem SGB XII verhindert werden sollen, die in Gemeinschaftsunterkünften mit unentgeltlicher Vollverpflegung und Haushaltsenergie untergebracht sind.

Der Bundesrat erläutert dazu: „Die Bereitstellung von unentgeltlicher Vollverpflegung und Haushaltsenergie stellt eine Sachleistung durch den Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft dar. Dies hat nach Auffassung des Bundes bei der aktuellen Formulierung der Vorschrift zur Konsequenz, dass im Anwendungsbereich des Vierten Kapitels SGB XII der Erstattungsbetrag an den Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft - anders als die Zahlung des vollen Regelsatzes an die leistungsberechtigte Person - nicht in die Bundeserstattung gemäß Paragraf 46a Absatz 1 SGB XII einfließen darf. Die Vorschrift hat somit zu einer - nicht beabsichtigten - Verschiebung der Kostenlast vom Bund auf die Träger der Sozialhilfe geführt.“ Diese Folge müsse korrigiert werden, fordert der Bundesrat.

Er schlägt konkret vor, durch eine Ergänzung des Paragrafen 142 SGB XII gesetzlich zu definieren, dass es sich bei dem Erstattungsbetrag um eine Geldleistung des Sozialhilfeträgers handelt. Nettoausgaben für diese Leistungen sollen somit wieder in den Anwendungsbereich des Paragrafen 46a Absatz 1 SGB XII fallen.