Union fragt nach Details zur TK-Mindestversorgung
Berlin: (hib/LBR) Die Unionsfraktion will wissen, wie viele Bürgerinnen und Bürger sowie juristische Personen seit dem 1. Juni 2022 bis zum Ende des dritten Quartals 2024 eine zu geringe Mindestversorgung gemäß der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) gegenüber der Bundesnetzagentur gemeldet haben. Auch erkundigt sie sich in der Kleinen Anfrage (20/13586), wie viele Verfahren die Bundesnetzagentur seitdem zur Durchsetzung des Mindestanspruchs geführt hat und mit welchem Ergebnis die Verfahren geführt wurden.
Weiter möchte die Fraktion erfahren, inwieweit sich die in den letzten Jahren vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr und der Bundesnetzagentur kommunizierte Zahl von 330.000 von Unterversorgung betroffenen Haushalten verändert hat.