Finanzierung der Heilmittelerbringer im Krankenhaus
Berlin: (hib/PK) Die Finanzierung der Heilmittelerbringer wird nach Angaben der Bundesregierung bei der Krankenhausreform berücksichtigt. Mit der Finanzreform werde die Krankenhausvergütung auf eine Kombination aus Fallpauschalen (DRG), krankenhausindividueller Pflegepersonalkostenvergütung und einem Vorhaltevergütungsanteil umgestellt, heißt es in der Antwort (20/13603) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13446) der Unionsfraktion.
Soweit für Leistungen der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Ernährungstherapie und anderer Formen der Heilmittelerbringung sowie der sozialen Arbeit Kosten entstünden, würden diese im Rahmen der Kalkulation berücksichtigt. Damit seien sie auch Teil der auszugliedernden Vorhaltekosten.
Die Kalkulation der Fallpauschalen beruhe auf einem Vollkostenansatz, so dass auch die in Krankenhäusern anfallenden Kosten für Leistungen der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Ernährungstherapie und anderer therapeutischer Verfahren der Heilmittelerbringung, der sozialen Arbeit sowie psychologische und psychotherapeutische Leistungen in die Fallpauschalen eingingen, heißt es in der Antwort weiter.
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sehe zudem vor, dass eine Kommission geschaffen werde, die untersuchen soll, ob die Notwendigkeit der Einführung von einheitlichen Personalbemessungsinstrumenten für weitere Berufsgruppen im Krankenhaus besteht, worunter auch Therapeuten fallen würden.