Bundesnetzagentur und BKA berichten über DSA-Umsetzung
Berlin: (hib/LBR) Der Digitalausschuss hat nach der im Netz geführten Debatte um den deutschen Digital Services Coordinator (DSC) und die im Digital Services Act (DSA) vorgesehenen „Trusted Flagger“ mit der Bundesnetzagentur und dem Bundeskriminalamt über die Umsetzung des DSA diskutiert. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur und kommissarischer DSC, betonte auf Nachfrage, dass die Bundesnetzagentur keine Anordnungen für Löschungen erteile und unabhängig vom Bundeswirtschaftsministerium agiere.
Seine Behörde konzentriere sich derzeit auf den Austausch mit weiteren zuständigen Behörden und die Vernetzung mit anderen DSC in der Europäischen Union, um eine einheitliche europäische Auslegung und Umsetzung zu erreichen, berichtete Müller. Darüber hinaus unterstütze die Koordinierungsstelle die EU-Kommission und arbeite zum Thema Integrität und Schutz von Wahlen. Dies geschehe mit derzeit 15 Stellen und ohne besetzte Leitungsposition. Er wäre dankbar, wenn er die mit der Stelle verbundenen Aufgaben abgeben könne, sagte Müller weiter.
Mit dem Gesetz über digitale Dienste sollen illegale Inhalte schneller entfernt werden können und die Grundrechte von Internetnutzern besser geschützt werden. Während die EU-Kommission sehr große Plattformen und Suchmaschinen beaufsichtigt, sind die DSC in den Mitgliedsstaaten für kleinere Plattformen zuständig. Sie dienen als Beschwerdestelle für Bürger, etwa wenn illegale Inhalte bei Online-Anbietern nicht leicht gemeldet werden können oder wenn es keine Informationen über angezeigte Werbung gibt.
Für das Bundeskriminalamt (BKA), das die zentrale Stelle zur Entgegennahme von Verdachtsmeldungen auf Straftaten für Hostingdiensteanbieter ist, berichtete Sandro Dicker. Man habe mit den zur Verfügung stehenden Mitteln eine digitale Eingangsstelle im BKA eingerichtet. Zwischen August 2023 bis Ende Oktober 2024 seien dem BKA 1.357 Meldungen übermittelt worden, 88 davon stammten von sehr großen Diensteanbietern, die große Mehrheit, nämlich 1.269, von kleinen und mittleren Anbietern, berichtete Dicker.
Inhaltlich beziehe sich der Großteil der Meldungen auf sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige, gefolgt von Delikten der Hasskriminalität. Bei 308 Meldungen habe kein strafbares Verhalten festgestellt werden können. Hinzu kämen rund 240.000 Meldungen über sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige, die über das US-amerikanische National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) übermittelt worden seien.
Auf Nachfrage der Abgeordneten betonte Dicker, dass die Meldezahlen gemessen an den Prognosen „verhältnismäßig gering“ seien; die Gründe dafür aber nicht eindeutig seien. Ein Grund könne in der unzureichenden Kenntnis über den DSA liegen. Hilfreich wäre eine Konkretisierung bei den Straftatbeständen unter Artikel 18 DSA nach deutschem Recht, betonte er.
Auf Nachfrage erläuterte Müller weiter Details zum Zertifizierungsprozess von „Trusted Flaggern“, also unabhängigen Organisationen, deren Hinweise auf rechtswidrige Inhalte von den Plattformen vorrangig geprüft werden. Der derzeitige Leitfaden sorge für europäische Einheitlichkeit und sei ein Ergebnis von Vorarbeiten aus Frankreich aus dem Jahr 2023, berichtete er. Er werde abgelöst, sobald die EU-Kommission ihren Leitfaden vorlege - voraussichtlich im kommenden Jahr, so Müller.
In Deutschland sei die baden-württembergische Meldestelle REspect die erste Organisation, die von der BNetzA als „Trusted Flagger“ zugelassen wurde. Aktuell habe man 22 Anträge auf dem Tisch, berichtete Müller weiter. Die BNetzA habe keine Hinweise auf Zweifel an der Objektivität oder Sorgfalt der Organisation, führte Müller auf Fragen der Abgeordneten zu einer möglichen Aberkennung des Titels weiter aus. Belegte und seriösen Hinweise werde die BNetzA natürlich prüfen, betonte er.