Anpassung des EU-Treibhausgas-Emissionshandelssystems
Berlin: (hib/MIS) Das europäische Emissionshandelssystem ist ein zentrales Instrument der europäischen und nationalen Klimaschutzpolitik, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/13585) der Bundesregierung eines „Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)“. Die europäische Rechtsgrundlage für den Emissionshandel bilde die Richtlinie 2003/87/EG (EU-Emissionshandelsrichtlinie). Die Umsetzung des europäischen Regelungsrahmens in nationales Recht erfolge in Deutschland seit 2011 durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG).
Mit der im Rahmen des „Europäischen Grünen Deals“ mit dem Ziel einer Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union bis 2030 ummindestens 55 Prozent gegenüber 1990 und einer Netto-Treibhausgasneutralität bis 2050 beschlossenen Reform des europäischen Emissionshandels werde das Ambitionsniveau des Emissionshandels zur Erreichung des Treibhausgasminderungsziels der EU für 2030 deutlich erhöht und der Anwendungsbereich des Emissionshandels in diesem Zusammenhang erheblich ausgeweitet.
Hierzu haben dasEuropäische Parlament und der Rat zwei Richtlinien (EU) 2023/958 und (EU)2023/959 zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie erlassen, die jeweils am 5. Juni 2023 in Kraft getreten sind.
Die Novelle des TEHG dient laut Bundesregierung vor allem der Umsetzung der geänderten EU-Emissionshandelsrichtlinie in nationales Recht. Diese geänderte Richtlinie regelt die vierte Handelsperiode des EU-Emissionshandels (2021 bis 2030). Hauptanliegen der Reform des EU-Emissionshandels waren die Stärkung des Instruments, die Fortführung des Schutzes vor Carbon Leakage und Solidaritätsmaßnahmen zugunsten weniger leistungsfähiger Mitgliedstaaten.
Mit der Reform des EU-Emissionshandels sei die EU-weite Harmonisierung der Regelungen weiter fortgesetzt worden, „so dass der Umsetzungsbedarf im nationalen Recht sinkt“, heißt es. So würden beispielsweise die Regeln zur kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten zukünftig in einer EU-Verordnung festgelegt. Auch Veränderungen der Produktionsmengen bei den teilnehmenden Anlagen würden zukünftig deutlich besser abgebildet als bisher. Dies führe insgesamt zu einer Vereinfachung der Zuteilungsregeln.
Für den EU-Emissionshandel im Luftverkehr setzt die TEHG-Novelle die Änderungen der ETS-Richtlinie um, die sich aus der Verordnung (EU) 2017/2392 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2017 ergeben. Das TEHG dient auch der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) ab 2019.