Anhörung zu Restrukturierungsfonds
Berlin: (hib/BAL) Der Finanzausschuss hat für Montag, 4. November 2024, 13 Uhr, eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz, 20/13158) angesetzt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Fehlbetrag im Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) von derzeit 21,6 Milliarden Euro um 2,3 Milliarden Euro zu senken. Der Restrukturierungsfonds speist sich aus Abgaben, die die Banken infolge der Finanzkrise zu zahlen hatten. Seit 2015 zahlen die Banken an den europäischen Abwicklungsfonds SRF (Single Resolution Fund), in dem den Angaben der Bundesregierung zufolge nun 78 Milliarden Euro liegen.
Die Liste der geladenen Sachverständigen und weitere Informationen sind auf der Seite des Ausschusses erhältlich: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/Anhoerungen/1026310-1026310