29.10.2024 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 738/2024

AfD will Bürgergeldbezug für Ukraine-Flüchtlinge beenden

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion will den „Bürgergeldbezug für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine beenden“. Wie die Fraktion in einem Antrag (20/13527) schreibt, hat der Bundestag im Mai 2022 den sogenannten Rechtskreiswechsel für ukrainische Kriegsflüchtlinge beschlossen. Danach sei für die Kriegsflüchtlinge ein Rechtskreiswechsel von den Asylbewerberleistungen in das Bürgergeld möglich gewesen. Die seitdem eingereisten ukrainischen Kriegsflüchtlinge könnten direkt nach der Einreise Bürgergeld beantragen und erhalten.

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Rechtskreiswechsel für ukrainische Kriegsflüchtlinge „umgehend beendet und darüber hinaus alle Kriegsflüchtlinge und Asylbewerber - unabhängig von ihrem Herkunftsland - weiterhin im bewährten Asylbewerberleistungsrecht belässt“. Dazu soll der Entwurf nach dem Willen der Fraktion für alle neu einreisenden ukrainischen Kriegsflüchtlinge beziehungsweise ukrainischen Erstantragsteller auf Bürgergeld und Sozialhilfe ab einem festzusetzenden Stichtag lediglich Asylbewerberleistungen vorsehen.

Daneben sollen dem Antrag zufolge „alle ukrainischen Kriegsflüchtlinge, die bereits laufend Bürgergeld oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter) beziehen und auf einem entsprechenden Erstantrag nach dem 24.02.2022 erstmalig solche Leistungen bezogen haben, innerhalb von sechs Monaten wieder auf Asylbewerberleistungen umgestellt werden“. Des Weiteren will die Fraktion unter anderem sichergestellt haben, dass die Aufnahme und Ausübung einer entgeltlichen Erwerbstätigkeit für die ukrainischen Kriegsflüchtlinge auch nach der Umstellung auf Asylbewerberleistungen möglich bleibt und keine Schlechterstellung bei der Einkommensanrechnung erfolgt.