Zuständigkeit für Dublin-Überstellungen
Berlin: (hib/STO) Die innerdeutsche Zuständigkeit für sogenannte Dublin-Überstellungen von Asylbewerbern in andere Mitgliedsstaaten ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/13392) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13137). Wie die Fraktion darin ausführt, wurde auf der Innenministerkonferenz vom 19. bis 21. Juni 2024 beschlossen, „dass es ,grundsätzlich als notwendig angesehen wird, dass der Bund die Amts- beziehungsweise Vollzugshilfe der Bundesländer bei Dublin-Überstellungen vollständig übernimmt und das Dublin-Verfahren eigenständig durchführt'“. Wissen wollte sie dazu, wie sich die Bundesregierung zu dem Beschluss der Innenministerkonferenz verhält, „wonach der Bund die Dublin-Überstellungen vollständig übernehmen soll“.
In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17. September 2015 (1 C 26/14) bestätige ausdrücklich, dass der Vollzug der Dublin-Überstellungen in originärer Zuständigkeit der Länder liegt. Eine von diesem Prinzip der Trennung abweichende Gesetzesänderung sei nicht geplant.