25.10.2024 Recht — Antwort — hib 734/2024

Funktionalität des Deutschen Reiseversicherungsfonds

Berlin: (hib/MWO) Auskunft über die von der Deutschen Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) geleisteten Entschädigungszahlungen an Pauschalreisende gibt die Bundesregierung in der Antwort (20/13062) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12711). Die Fragesteller hatten sich nach der Funktionalität des DRSF angesichts der FTI- Insolvenz erkundigt und verwiesen auf Kritik an der Beantragung des Schadenersatzes.

Wie die Bundesregierung unter Berufung auf eine von der DRSF übermittelte Tabelle mitteilt, haben von April 2024 bis August 2024 insgesamt 565 Verbraucher eine Erstattungsumme von insgesamt 933.249 Euro erhalten. Weiter heißt es, das Bundesjustizministerium begleite die Erstattungsprozesse nach Insolvenzen, insbesondere nach der FTI‐Insolvenz, in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde über den DRSF engmaschig. Der DRSF stelle sicher, dass alle Reisenden ihren Erstattungsantrag beim DRSF stellen können. Dies gilt auch für Reisende, die keinen Internetzugang haben. Sie können ihren Antrag künftig auch postalisch beim DRSF einreichen.

Der Bundesregierung lägen keine Erkenntnisse dazu vor, dass es für Reisende, die nicht über einen Internetzugang oder einen Drucker verfügen, nicht möglich war, ihren Erstattungsantrag beim DRSF zu stellen. Gleiches gelte für die voreingestellte Dauer der Bearbeitungszeit von 120 Minuten. Der DRSF nehme Hinweise, auch von Verbrauchern, zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit des Erstattungsprozesses ernst und entwickelt diesen kontinuierlich weiter, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen.

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