Details zur „juristischen Verfolgung öffentlicher Äußerungen“
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur „juristischen Verfolgung öffentlicher Äußerungen durch die Bundesregierung“ beantwortet. Zu den Fragen zur Einleitung anwaltlicher oder gerichtlicher Schritte in Bezug auf öffentliche oder mediale Äußerungen enthält die Antwort (20/13260) eine Tabelle mit Angaben zu Ressorts, Anzahl der Fälle, Datum, Anspruchsgegner, Streitgegenstand, befassten Gerichten und Kosten. Die Tabelle listet acht Fälle auf.
Wie es weiter heißt, wird im Einzelfall und entsprechend der geltenden Zuständigkeitsordnung entschieden, ob eine Einleitung juristischer Schritte veranlasst ist. Hierbei werde die besondere Bedeutung der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) berücksichtigt. Insoweit gelte, dass auch staatliche Einrichtungen Schutz vor verbalen Angriffen genießen, da sie ohne ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Akzeptanz ihre Funktion nicht zu erfüllen vermöchten.
In Ihrer Anfrage (20/12895) wollte die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem erfahren, „welche öffentlichen oder medialen Äußerungen von welchen Journalisten oder sonstigen Personen [...] von Bundesministerien, Bundesbehörden oder Mitgliedern der Bundesregierung seit Beginn der laufenden Legislaturperiode anwaltlich oder gerichtlich verfolgt [wurden]“.