DSA: Details zu Meldungen an das Bundeskriminalamt
Berlin: (hib/LBR) Zwischen dem 17. Februar 2024 und dem 25. September 2024 sind dem Bundeskriminalamt (BKA) basierend auf der Meldeverpflichtung gemäß Artikel 18 Digital Services Act insgesamt 1.102 Meldungen von Hostingdiensteanbietern übermittelt worden. Das geht aus einer Antwort (20/13355) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12942) hervor.
Gemeldet würden vorwiegend Inhalte zur Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Inhalte nach Paragraf 184 b, c Strafgesetzbuch (StGB), zu Bedrohungen gemäß Paragraf 241 StGB sowie zur Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß Paragraf 126 StGB. Letzteres betreffe besonders Inhalte im Zusammenhang mit der Androhung von Amokläufen, anderen Tötungsdelikten und schwerer oder gefährlicher Körperverletzung. Nicht mitgezählt seien Meldungen zum Missbrauch von Minderjährigen nach dem NCMEC-Prozess, schreibt die Bundesregierung.
Nach einer Bewertung des Sachverhalts würden „Maßnahmen zur Feststellung der örtlichen Zuständigkeit getroffen“, um den Vorgang an die zuständige Strafverfolgungs-, Justiz- oder Polizeibehörde zu übermitteln, heißt es in der Antwort weiter. Eine Erfassung des weiteren Verlaufs des jeweiligen Vorgangs gebe es nicht.
Bezüglich der vertrauenswürdigen Hinweisgeber, sogenannter „trusted flagger“, schreibt die Bundesregierung weiter, der Bundesnetzagentur (BNetzA) lägen zehn Anträge auf Zertifizierung vor. Zum Stand 27. September 2024 habe die BNetzA noch keinen „trusted flagger“ zertifiziert. Der Digital Services Coordinator in der BNetzA habe bislang eine Stelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung zugelassen, geht aus der Antwort weiter hervor.