Ausschuss stimmt Änderung bei Internet-Mindestversorgung zu
Berlin: (hib/LBR) Der Digitalausschuss hat am Mittwochnachmittag Einvernehmen zum Entwurf zur ersten TK-Mindestversorgungsänderungsverordnung erteilt. Danach sollen die geltenden Mindestbandbreiten eines Internetzugangsdienstes von 10 Mbit/s auf 15 Mbit/s im Download und von 1,7 Mbit/s auf 5 Mbit/s im Upload angehoben werden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat sein Einvernehmen bereits festgestellt. Die Änderung solle möglichst Ende dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres umgesetzt werden, kündigte Digital-Staatssekretärin Daniela Kluckert (FDP) an.
Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Unionsfraktion, die höheren Bandbreiten gefordert hatte. Neben den Antragstellern stimmte nur die Gruppe Die Linke dafür.
In der Diskussion im Ausschuss verwiesen Redner darauf, dass Verbraucher weiterhin umfassend über das Recht auf Internet-Grundversorgung und die Möglichkeiten, es geltend zu machen, informiert werden müssten. Die Verfahren zur Feststellung einer Unterversorgung seien zu langwierig. Auch müsse das Kontaktformular auf der Webseite der Bundesnetzagentur nutzerorientierter gestaltet werden.
Mehr zur TK-Mindestversorgungsverordnung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1011896