206 Beschwerden wegen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Berlin: (hib/HLE) Seit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) insgesamt 206 Beschwerden eingegangen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13245) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12715) mit, die sich nach der Zahl der Beschwerden seit Jahresbeginn 2023 erkundigt hatte. Wie die Regierung weiter mitteilt, hätten sich aus den Beschwerden 224 einzelne Vorgänge ergeben. Insgesamt 183 Vorgänge hätten aber keinen Bezug zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder hätten sich nicht auf LkSG-pflichtige Unternehmen bezogen. Dem BAFA würden aktuell insgesamt 680 Berichte von Unternehmen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen. Einige der berichtenden Unternehmen würden aber nicht der Berichtspflicht nach dem Gesetz unterliegen.