Anhörung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Berlin: (hib/SCR) Vertreter von Unternehmensverbänden, der Wirtschaft sowie von Gewerkschaften haben Nachbesserungen an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung (20/12787) gefordert. In einer Anhörung im Rechtsausschuss begrüßten die Sachverständigen zwar, dass die Bundesregierung eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie anstrebe, Änderungswünsche bezogen sich aber beispielsweise auf Umsetzungsfristen, auf die Aussetzung von Berichtspflichten nach dem deutschen Lieferkettengesetz sowie auf die Einbindung der Arbeitnehmervertretungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Auch die Belastung der Wirtschaft durch zunehmende Bürokratie wurde kritisch hervorgehoben. Die Sachverständigen äußerten sich im Ausschuss und in schriftlichen Stellungnahmen.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD-Richtlinie) umsetzen. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten „zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung“, heißt es im Gesetzentwurf. Die Umsetzung hätte bis zum 6. Juli 2024 erfolgen sollen.
Für die REWE GROUP sprach sich deren Leiterin der Nachhaltigkeitskommunikation, Kerstin May, in ihrer Stellungnahme für eine „ausreichende Übergangszeit“ und eine „Reduktion von Komplexität“ aus. Die vorgesehene Übergangszeit sei gerade für Unternehmen wie die REWE GROUP, die bislang nicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, zu kurz bemessen. „Trotz der Erfahrung aus 15 Jahren Nachhaltigkeitsberichterstattung nach GRI sind die Anforderungen hoch und nicht leicht in Prozesse zu gießen“, führte die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige aus.
Ähnliches forderte auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in ihrer Stellungnahme. Für Unternehmen solle ein „Einführungszeitraum“ vorgesehen werden, „in dem die an den Nachhaltigkeitsbericht anknüpfenden Sanktionen ausgesetzt oder zumindest maßgeblich reduziert sein sollten“. Das sei eine Maßnahme, um den Entwurf zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit nachzubessern, führte die von der CDU/CSU-Fraktion benannte Kammer in ihrer Stellungnahme auf.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), den die FDP-Fraktion zur Anhörung benannt hatte, betonte die große Belastung insbesondere der mittelständischen Unternehmen durch neue Berichtspflichten. Verbandsvertreterin Monika Wünnemann sprach sich vor den Abgeordneten daher für eine „praxistaugliche“ und verhältnismäßige Umsetzung aus. Der BDI schlug zudem vor, zur Entlastung der von der Richtlinie betroffenen Unternehmen die Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für die Jahre 2023 und 2024 vollständig auszusetzen. Auch die im Entwurf vorgesehenen Sanktionen und Haftungen sollten zunächst ausgesetzt werden, forderte der BDI.
Der von der Unionsfraktion benannte Verband der Chemischen Industrie (VCI) erhob diese Forderungen ebenfalls. Der Verband begrüßte zwar, dass die Bundesregierung annähernd eine Eins-zu-eins-Umsetzung anstrebe, forderte aber die Bundesregierung - wie auch BDI und DIHK - auf, auf europäischer Ebene für eine Überarbeitung der CSRD-Richtlinie sowie weiterer Berichtsvorgaben einzutreten. „Wenden Sie volkswirtschaftliche Schäden ab“, mahnte VCI-Vertreter Sören Bauermann vor den Abgeordneten.
Mit Blick auf die späte Umsetzung in Deutschland sprachen sich unter anderem BDI und Wirtschaftsprüfer in der Anhörung für eine zügige Umsetzung aus. Um „massive Unsicherheiten für Unternehmen und Prüfer“ zu vermeiden, bedürfe es einer „zügigen parlamentarischen Umsetzung“, mahnte die von der FDP-Fraktion benannte Melanie Sack vom Institut der Wirtschaftsprüfer in ihrer schriftlichen Stellungnahme. Die Wirtschaftsprüferkammer, die von der CDU/CSU-Fraktion benannt worden war, äußerte sich in ihrer Stellungnahme ähnlich.
Sowohl die Wirtschaftsprüferkammer als auch das Institut der Wirtschaftsprüfer begrüßten, dass Wirtschaftsprüfer für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zuständig sein sollen. Demgegenüber sprach sich die Vorsitzende des Sustainable-Finance-Beirats der Bundesregierung, Silke Stremlau, in ihrer schriftlichen Stellungnahme dafür aus, auch Umweltprüfer für eine Probezeit von drei Jahren als Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzusetzen. Damit könne der Wettbewerb in einem Bereich gefördert werden, in dem Unternehmen einen Mangel an qualifizierten Prüfern beklagten, argumentierte die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige.
Dieselbe Forderung erhob die ebenfalls von der Grünen-Fraktion benannte Vorstandsvorsitzende von Germanwatch, Silvie Kreibiehl. Kreibiehl sprach sich in ihrer schriftlichen Stellungnahme zudem dafür aus, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung der CSRD-Richtlinie besonders zu unterstützen. Unter anderem erinnerte sie daran, dass Bundeskanzler Olaf Scholz „verbindliche Standards“ angekündigt habe, um die Weitergabe von Berichtspflichten von großen Unternehmen an KMU zu regulieren.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte in seiner Stellungnahme, dass der Entwurf in „wesentlichen Punkten“ hinter den Anforderungen der Richtlinie zurückbleibe. So vernachlässige der Entwurf einen zentralen Aspekt der CSRD: „die klare Benennung von Gewerkschaften und betrieblichen Arbeitnehmer*innenvertretungen als wichtige Zielgruppen der Berichterstattung, obwohl diese in der CSRD mehrfach hervorgehoben werden“, kritisierte der DGB.
Auf Probleme für kommunale Unternehmen machte die Geschäftsführerin der Stadtwerke Schneeberg GmbH, Janice Kaiser, aufmerksam. Auch kleinere kommunale Unternehmen fielen aufgrund landesrechtlicher Regelungen unter die neuen Berichtspflichten. Die von der SPD-Fraktion benannte Kaiser verwies zur Lösung auf einen entsprechenden Vorschlag des Bundesrates in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf (20/13256), eine entsprechende Klarstellung im Handelsgesetzbuch vorzusehen. Den hatte die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung indes abgelehnt und Anpassungen auf landesrechtlicher Ebene angemahnt.
Die Stellungnahmen der Sachverständigen sowie das Video der Anhörung (nach Bereitstellung) auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/1020700-1020700