Anhörung zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts
Berlin: (hib/SCR) Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen eine Anhörung zu den Gesetzentwürfen (20/12977, 20/12978) zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichtes beschlossen. Die Sachverständigen sollen sich am Mittwoch, 13. November 2024, ab 11 Uhr, zu den Vorlagen äußern.
Ziel der beiden Vorlagen ist es, zum einen wesentliche Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts in den Artikeln 93 und 94 Grundgesetz zu normieren. Zum anderen soll ein Ersatzwahlmechanismus für den Fall einer Blockade einer Richterwahl in Bundestag beziehungsweise Bundesrat im Grundgesetz festgeschrieben werden. Die konkrete Ausgestaltung des Ersatzwahlmechanismus soll im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt werden.
Die hib-Meldung zu den beiden Entwürfen: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1020630
Hintergrund- und Debattenbericht von „Das Parlament“: https://www.das-parlament.de/inland/recht/das-was-waere-wenn-szenario