„Täter-Opfer-Verhältnisse“ bei Straftaten gegen das Leben
Berlin: (hib/STO) „Täter-Opfer-Verhältnisse“ bei Straftaten gegen das Leben von Deutschen und Zuwanderern sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/13239) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12924). Danach wurden im Jahr 2023 insgesamt 25 deutsche Staatsbürger Opfer einer vollendeten Straftat gegen das Leben mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer und 94 Deutsche Opfer einer solchen versuchten Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer. Zugleich waren den Angaben zufolge 13 Zuwanderer Opfer einer vollendeten Straftat gegen das Leben mit mindestens einem deutschen Tatverdächtigen und 28 Zuwanderer Opfer einer solchen versuchten Straftat mit mindestens einem deutschen Tatverdächtigen.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, wurde für ihre Antwort eine Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erstellt. Dabei sei zu berücksichtigen, dass eine Person, die mehrfach Opfer wurde, bei der Anzahl der Opfer in der PKS auch mehrfach gezählt wird. Als „Zuwanderer“ werden in der PKS laut Bundesregierung sowohl Opfer als auch Tatverdächtige gezählt, wenn diese mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ erfasst wurden.