SED-Opfer: Bundesregierung lehnt Bundesratsvorschläge ab
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung lehnt weitergehende Änderungsvorschläge des Bundesrats an den rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für SED-Opfer ab. Die Bundesregierung plant mit einem Gesetzentwurf (20/12789) unter anderem eine Dynamisierung der SED-Opferrechte, die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer sowie die Anerkennung von Betroffenen der Zwangsumsiedlung als Opfergruppe.
Die Länderkammer fordert in ihrer Stellungnahme (20/13250) zu dem Gesetzentwurf unter anderem eine Erhöhung der SED-Opferrente vor der Dynamisierung. Zudem schlägt der Bundesrat vor, die Bedürftigkeitsprüfung für die Gewährung der Leistungen an Haftopfer und Betroffene beruflicher Verfolgung abzuschaffen. Beide Ansinnen lehnt die Bundesregierung ab. Mit Blick auf die Erhöhung verweist sie unter anderem auf die Haushaltslage. An der Bedürftigkeitsprüfung will sie festhalten, orientiere sie sich doch an „vergleichbaren Regelungen für andere Opfergruppen“.
Ebenfalls ablehnend äußert sich die Bundesregierung zum Vorschlag des Bundesrates, Dopingopfer in den Anwendungsbereich des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes aufzunehmen. Dieses erfasse nur „Opfer politischer Verfolgung“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung, „nicht aber sämtliche Personen, denen in der DDR-Unrecht - allerdings nicht aus politischen Gründen - widerfahren ist“.
Die Länderkammer hatte zudem gebeten, dass die Bundesregierung Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag zur Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden erneut in den Blick nimmt. Die Bundesregierung hatte in dem Gesetzentwurf ausgeführt, dass diese Anpassungen nicht vorgenommen würden, da die Rechtslage inzwischen ausreichend sei. Die Länderkammer wiederum sieht weiterhin Änderungsbedarf, den die Bundesregierung aber mit Verweis auf ihre früheren Ausführungen negativ beschied.
Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1017206
Der Bericht in „Das Parlament“ zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes: https://www.das-parlament.de/inland/recht/bundesweiter-haertefallfonds-fuer-sed-opfer-soll-kommen
Der Rechtsausschuss hat inzwischen eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf terminiert. Sie soll am 6. November, von 10.45 Uhr bis 12.45 Uhr, stattfinden: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/1023310-1023310