Straftaten gegen Parteirepräsentanten und -mitglieder
Berlin: (hib/STO) Über Gewaltdelikte und weitere Straftaten gegen Repräsentanten und Mitglieder von Parteien in der ersten Hälfte des laufenden Jahres berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13124) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12714). Danach wurden laut dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität im ersten Halbjahr 2024 mit Blick auf Gewaltdelikte zum Nachteil von Parteirepräsentanten 84 Straftaten gemeldet, nachdem es im entsprechenden Vorjahreszeitraum (erstes Halbjahr 2023) noch 27 Gewaltdelikte waren.
Die in der ersten Hälfte 2024 gemeldeten Gewaltdelikte gegen Parteirepräsentanten oder -mitglieder richteten sich in 48 Fällen gegen Vertreter der AfD und in 13 Fällen gegen Vertreter der Grünen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. In je fünf Fällen waren den Angaben zufolge Vertreter der CDU und der Linken betroffen, in drei Fällen Vertreter der SPD und in einem Fall ein Vertreter der CSU.
Die Zahl aller von Anfang Januar bis Ende Juni 2024 gemeldeten Straftaten mit dem Angriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ beläuft sich laut Vorlage auf 1.965 Straftaten nach 797 im ersten Halbjahr 2023. Dabei waren der Antwort zufolge von den Straftaten im ersten Halbjahr 2024 Vertreter der Grünen in 740 Fällen und Vertreter der SPD in 516 Fällen betroffen sowie Vertreter der AfD in 494 Fällen. Gegen Vertreter der FDP richteten sich die Straftaten laut Vorlage in 176 Fällen, gegen Vertreter der CDU in 143 Fällen, gegen Vertreter der Linken in 71 Fällen und gegen Vertreter der CSU in 36 Fällen.
Bei den auf die einzelnen Parteien entfallenden Angaben ist der Bundesregierung zufolge „ein Aufsummieren nicht sachgerecht, da bei den Angriffszielen Mehrfachnennungen möglich sind“.