CDU/CSU-Katalog zur Bekämpfung irregulärer Migration
Berlin: (hib/STO) „Ein umfassendes Sicherheitspaket jetzt beschließen - Was beim Sicherheitspaket der Koalition fehlt“ lautet der Titel eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion (20/12961), der am Donnerstagvormittag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung zur Umsetzung eines umfangreichen Maßnahmenkatalogs zur Bekämpfung der irregulären Migration und des Islamismus auf. Zugleich kritisiert sie das von der Regierungskoalition nach dem Messerattentat von Solingen vorgelegte „Sicherheitspaket“ als „völlig ungenügend und teilweise schlicht nicht zielführend“.
In der Vorlage wird die Bundesregierung aufgefordert, an den deutschen Grenzen auch solche Personen zurückzuweisen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des Schengen-Raums bereits Aufnahme gefunden haben oder die einen Asylantrag auch in einem Staat stellen können, aus dem sie einreisen wollen. Auch soll die Bundesregierung laut Vorlage das Asylrecht so ändern, dass ein Asylantrag offensichtlich unbegründet ist, wenn der Asylbewerber rechtswidrig nach Deutschland eingereist ist und es grundlos versäumt, sich schnellstmöglich den Behörden zu stellen.
Zugleich soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion die Anreize für eine Sekundärmigration nach Deutschland senken, indem die Sozialstandards in der EU für Asylbewerber und Schutzberechtigte unter Berücksichtigung der Kaufkraft der Mitgliedstaaten einander angenähert werden. Gebraucht werde eine Klarstellung im europäischen Recht, „dass Sozialleistungen - auch nach Abschluss des Asylverfahrens - nur im zuständigen Mitgliedstaat bezogen werden können“, heißt es in dem Antrag weiter.
Danach soll die Bundesregierung daneben einen Gesetzentwurf vorlegen, der eine Leistungskürzung auf das physische Existenzminimum vorsieht, „solange eine Ausreisepflicht besteht und eine Ausreise tatsächlich und rechtlich möglich ist“. Ebenso soll ein Gesetzentwurf dem Antrag zufolge für Geduldete lediglich eine zweiwöchige Überbrückungsleistung nebst Reisebeihilfe vorsehen, wenn ein Schutzstatus aus dem EU-Ausland oder einem leicht erreichbaren Drittstaat vorliegt.
Zudem plädiert die Fraktion dafür, den Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Ausländern bis auf weiteres zu beenden und alle Bundesaufnahmeprogramme einzustellen. Des Weiteren will sie im Aufenthaltsrecht festgelegt haben, „dass bei bestimmten Delikten jede Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zu einer Regelausweisung führt“. Für den Umgang mit „ausländischen schweren Straftätern und Gefährdern“, die zwar ausreisepflichtig sind und auch freiwillig zurückkehren könnten, aber derzeit nicht abgeschoben werden können, dringt sie auf die Schaffung eines sogenannten Ausreisearrests, „in dem diese Personen so lange verweilen, bis sie die Rückreise in ihre Heimat freiwillig antreten“.
Darüber hinaus macht sich die Fraktion für erweiterte Kompetenzen der Sicherheitsbehörden des Bundes stark. Danach soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, „der den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten gesetzgeberischen Spielraum zur Speicherung von IP-Adressen sowie weiterer Verkehrs- und Standortdaten zur Terrorabwehr umsetzt“. Den Sicherheitsbehörden soll nach den Vorstellungen der Fraktion die „rechtmäßige, rechtssichere und insbesondere verhältnismäßige Nutzung von Gesichtserkennungssoftware mit dem Abgleich öffentlich zugänglicher Datenbanken“ ermöglicht werden. Ebenfalls ermöglichen will sie an besonders kriminalitätsbelasteten Bahnhöfen und Flughäfen die Nutzung von Technik zur automatischen Gesichtserkennung.
Zu den weiteren Forderungen der Fraktion zählt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz die Befugnis zur Online-Durchsuchung und dem Bundeskriminalamt im Rahmen der Quellen-Telekommunikationsüberwachung zur Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus die Befugnis zur Auswertung gespeicherter Kommunikationsdaten ab dem Zeitpunkt einer richterlichen Anordnung einzuräumen. Schließlich tritt sie in der Vorlage unter anderem dafür ein, systematisch Organisationen zu verbieten, die in Deutschland ein islamistisches System errichten möchten, und religiösen Vereinigungen, die vom Verfassungsschutz des Bundes oder eines Landes beobachtet werden, die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.