AfD-Antrag zur Christenverfolgung in Afghanistan abgelehnt
Berlin: (hib/SAS) Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat am Mittwoch einen Antrag der AfD-Fraktion (20/12097) auf Ächtung der Christenverfolgung in Afghanistan mit den Stimmen aller anderen Fraktionen (bei Abwesenheit der Gruppe Die Linke) abgelehnt.
In ihrem Antrag hatte die AfD gefordert, die Bundesregierung solle darauf hinwirken, dass das Taliban-Regime Christen sowie anderen diskriminierten religiösen Minderheiten im Land „vollumfänglichen Schutz bei der Ausübung ihrer Religion garantiert“. Dem Regime müsse sie die Kürzung und spätere Streichung von „Zuwendungen jeglicher Art, wie etwa humanitäre Hilfe“, in Aussicht zu stellen, sofern es den Schutz der Christen nicht gewährleiste, heißt es im Antrag.
Die Lage der christlichen Minderheit haben sich unter den Taliban verschlimmert, begründete ein Mitglied der AfD-Fraktion die Initiative. Die Verfolgung ihrer Mitglieder müsse endlich anerkannt werden. Menschenrechtsverletzungen an dürften nicht länger hingenommen werden.
Die anderen Fraktionen hielten der AfD vor, einzelne, ihr genehme Gruppen herauszugreifen und gegen andere auszuspielen. Statt selektiv auf die Christen zu schauen, brauche es den Einsatz für Religions- und Weltanschauungsfreiheit ganz grundsätzlich, argumentierten Vertreter der Fraktionen von SPD, Union, Grünen und FDP. Ein Manko sei auch, dass der Antrag keinen einzigen Vorschlag mache, wie den Menschen konkret zu helfen sei. Die humanitäre Hilfe zu streichen, wofür die AfD plädiere, um Druck auf das Taliban-Regime auszuüben, werde die Lage hingegen noch mehr verschlechtern.
Die hib-Meldung zum Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1011954