Bundesregierung verteidigt die Unabhängigkeit der Presse
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung finanziert nicht den Betrieb der gemeinnützigen Organisation CORRECTIV, sondern hat einzelne Projektförderungen oder andere abgrenzbare Zuwendungen gewährt. Diese beziehen sich nicht auf die redaktionelle Berichterstattung von CORRECTIV. Das stellt die Bundesregierung in einer Antwort (20/12475) auf eine Kleine Anfrage (20/12299) der AfD-Fraktion klar.
„Anders als die Fragestellerinen und Fragsteller insinuieren, sind die Medien in Deutschland schon von Verfassungs wegen frei und unabhängig. Die Bundesregierung finanziert aus Gründen der Staatsferne und des allgemeinen Neutralitätsgebots, das Ausdruck der in Artikel 5 des Grundgesetzes verbürgten Pressefreiheit ist, weder journalistische Inhalte noch den Betrieb oder die Redaktionen von privaten Medien. Eine staatliche Förderung “von Medien„ findet nicht statt. Die Unabhängigkeit und Staatsfreiheit der Presse ist ein Gut von Verfassungsrang. Projektförderungen zu nicht-journalistischen Zwecken, die beispielsweise dazu dienen, die Rahmenbedingungen für unabhängigen Journalismus und damit die Pressefreiheit zu stärken, stehen einer Vielzahl von Organisationen und Unternehmen offen. Journalistische Organisationen sind nicht von der Teilnahme ausgeschlossen. Projektförderungen sind regelmäßig inhaltlich, personell und organisatorisch abgegrenzt von den sonstigen Tätigkeitsbereichen der Träger. Eine Förderung von Recherchen, Faktenchecks oder der redaktionellen Arbeit findet nicht statt. Die Staatsferne der Förderung ist durch institutionelle Vorkehrungen abgesichert. Eine Quersubventionierung journalistischer Inhalte wird durch das Zuwendungsrecht und das Beihilferecht wirksam ausgeschlossen“, erläutert die Bundesregierung weiter.