Keine neuen Förderaufrufe für klimaschonende Nutzfahrzeuge
Berlin: (hib/HAU) Die Förderungen klimaschonender Nutzfahrzeuge und dazugehöriger Infrastruktur durch die Richtlinien für Nutzfahrzeuge (KsNI) und Busse (Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr) können laut Bundesregierung als Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) und der dadurch erforderlichen Haushaltskonsolidierung „nicht wie geplant weitergeführt werden“. Daher seien keine neuen Förderaufrufe nach der KsNI oder Bus-Richtlinie vorgesehen, heißt es in der Antwort der Regierung (20/12389) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/11979). Die bewilligten Vorhaben der Richtlinien würden „auf Grundlage des Haushaltes 2024 ausfinanziert“.
Durch die Schaffung eines zielgerichteten regulatorischen Rahmens für den Markthochlauf klimafreundlicher Nutzfahrzeuge und dem mit dem Fahrzeughochlauf abgestimmten Aufbau der Infrastruktur schaffe die Bundesregierung weiterhin Planungssicherheit für die handelnden Akteure, heißt es in der Antwort weiter.
Durch das gezielt gestaltete regulatorische Umfeld - unter anderem die CO2-differenzierte Lkw-Maut - bestünden schon heute wirtschaftliche Anreize, klimafreundliche Nutzfahrzeuge einzusetzen. Verschiedene wissenschaftliche Studien und öffentliche Aussagen von Vertretern der Nutzfahrzeughersteller zeigten, „dass insbesondere batterieelektrische Lkw in den nächsten Jahren bei einer Gesamtkostenbetrachtung Kostenparität mit konventionellen Diesel-Lkw erreichen können“, schreibt die Regierung. Dazu trugen neben den niedrigeren Betriebskosten auch Skaleneffekte bei der Produktion der Fahrzeuge und fallende Kosten für Batteriesysteme bei.