BSW fordert Verbot der „Grauen Wölfe“ in Deutschland
Berlin: (hib/STO) Die Gruppe BSW dringt darauf, die sogenannten „Grauen Wölfe“ und deren Vereinigungen in Deutschland zu verbieten. In einem Antrag (20/12158) fordert die Gruppe die Bundesregierung auf, gegen die verbandlich in der Türkei organisierten „Grauen Wölfe“ ein Betätigungsverbot in Deutschland zu erlassen, „um das Werben um Mitglieder oder Unterstützer in Deutschland zu unterbinden und um das Rekrutierungs- und Finanzierungsnetzwerk der ,Grauen Wölfe' konsequent und lückenlos in Deutschland zu zerschlagen“.
Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Gruppe dafür Sorge tragen, dass das Verbot der Verwendung von Kennzeichen der „Grauen Wölfe“ wie beispielsweise neben Fahnen, Abzeichen und Uniformstücken auch Parolen und Grußformen wie der „Wolfsgruß“ durchgesetzt wird. Des Weiteren wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, sich mit Frankreich innerhalb der Europäischen Union dafür einzusetzen, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Einfluss der „Grauen Wölfe“ zurückzudrängen.
In der Vorlage führen die Abgeordneten aus, dass die „Grauen Wölfe“ in Frankreich seit November 2020 per Dekret verboten seien und in Österreich ihre Symbole auf dem Index stünden. In Deutschland liege mit einem Bundestagsbeschluss vom 18. November 2020 ein Auftrag an die Bundesregierung auf Verbotsprüfung vor.
Als „Graue Wölfe“ gelten der Gruppe zufolge Anhänger der im türkischen Parlament vertretenen Partei der Nationalen Bewegung (MHP) und deren Abspaltungen. Neben der „extrem nationalistischen Ideologie“ komme der Islamismus als prägendes Element ihrer Ideologie hinzu, schreiben die Abgeordneten weiter. Die Ideologie der „Grauen Wölfe“ zeichne sich zudem „durch Antisemitismus, Rassismus und Hass auf kurdische, alevitische, armenische und andere Minderheiten aus“.