Einhaltung der Menschenrechte durch die polnische Regierung
Berlin: (hib/SAS) Die Handlungsweise der polnischen Regierung im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten zu prüfen, fordert die AfD-Fraktion.
Konkret verlangt sie in einem gleichnamigen Antrag (20/12099), dass die Bundesregierung „die Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit durch die polnische Regierung“ öffentlich verurteilt. Die polnische Regierung solle sie dazu aufrufen, Entscheidungen des Staatspräsidenten Andrzej Duda sowie des Obersten Gerichtshofes anzuerkennen und „und nicht weiter Institutionen des polnischen Staates zu delegitimieren“.
Außerdem fordern die Abgeordneten, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gemäß Art. 33 der Europäischen Menschenrechtskonvention anzurufen wegen Verstoßes der neuen polnischen Regierung gegen die Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) sowie 10 (Freiheit der Meinungsäußerung).
Die nach den Parlamentswahlen vom 15. Oktober 2023 ins Amt gelangte Regierung unter Donald Tusk habe es sich zum Ziel gesetzt, das von ihr als parteiisch betrachtete Televizja Polska S.A., das öffentlich-rechtliche Fernsehen in Polen, von Mitgliedern und Anhängern der abgewählten PiS-Partei zu säubern, schreiben die AfD-Abgeordneten. Dabei beachtete sie weder die gesetzlich einzuhaltenden Kündigungsfristen noch den Umstand, dass per 2015 erlassenem Gesetz allein der Rat nationaler Medien Direktoren der Sendergruppe berufen kann. Das polnische Verfassungsgericht habe im Januar 2024 geurteilt, dass die Auflösung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens durch die neue Regierung unzulässig sei.
Auch die Verhaftung des ehemaligen polnischen Innenministers Mariusz Kamiński sowie seines Stellvertreters Maciej Wąsik, trotz einer vorherigen Begnadigung der beiden Beschuldigten durch den Staatspräsidenten zeuge vom Unwillen der neuen polnischen Regierung, verfassungskonform zu agieren, heißt es im Antrag. Die Vorgänge stellten eine „eklatante Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie einen Bruch mit der polnischen Verfassung“ dar.