AfD legt COVID-19-Rehabilitierungsgesetz vor
Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines COVID-19-Rehabilitierungsgesetzes (20/12034) vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist die Aufhebung von Strafurteilen und Bußgeldbescheiden wegen Verstößen gegen Verhaltenspflichten während der Corona-Pandemie. Die Fraktion nennt unter anderem die Kontaktbeschränkungen und die Maskenpfllicht sowie die Impfpflicht im Pflegebereich. Auch Urteile gegen Ärzte, die falsche Impfbescheinigungen ausgestellt haben, sollen nach dem Willen der Fraktion aufgehoben werden.
Nach Auffassung der Fraktion haben es Gerichte „bei der Kontrolle der Durchsetzung dieser Maßnahmen zumeist unterlassen, durch Einholung von Sachverständigengutachten das Vorliegen einer Gefahrenlage und die Angemessenheit der staatlichen Maßnahmen eigenständig zu prüfen, und sich stattdessen auf die vorgeblich unabhängige wissenschaftliche Expertise des RKI verlassen“. Unter Verweis auf die Veröffentlichtung der „Protokolle des aufgrund der COVID-19-Pandemie eingerichteten Krisenstabs des Robert Koch-Instituts (RKI) sei klar, “dass die wissenschaftliche Basis der gesetzgeberischen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-Erkrankung fragwürdig ist„, führt die AfD-Fraktion an.
Nach Willen der AfD-Fraktion sollen die Urteile pauschal durch Gesetz aufgehoben werden. Gezahlte Geldstrafen und Bußgelder sollen demnach zurückgezahlt werden, zudem soll die Aufhebung für die Betroffenen “mit einer Entschädigung in Höhe der nachgewiesen aufgewandten Kosten der Rechtsverteidigung verbunden„ werden.