21.06.2024 Recht — Gesetzentwurf — hib 436/2024

Verfolgung von Datenschutzverstößen im Wettbewerbsrecht

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat will die Verfolgung datenschutzrechtlicher Verstöße im Rahmen von lauterkeitsrechtlichen Konkurrenten- oder Verbandsklage nach Paragraf 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich ausschließen. Dazu hat die Länderkammer den „Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht“ (20/11879) vorgelegt. „Auf diese Weise wird das UWG von einer möglicherweise unionsrechtswidrigen, jedenfalls aber überschießenden, in der Sache nicht gebotenen und für Unternehmen unnötig belastenden Umsetzung der DSGVO bereinigt“, heißt es zur Begründung. Konkret geht es um Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz und sonstige zur Umsetzung der DSGVO dienenden Regelungen.

In ihrer Stellungnahme führt die Bundesregierung aus, dass sie „kein Bedürfnis“ für die vorgeschlagene Änderung sieht. Zum einen sei der Gefahr rein wirtschaftlich motivierter Abmahnungen von Mitwerbern bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht durch eine „grundlegende Reform des Abmahnwesens“ durch das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ von 2020 begegnet worden. Zum anderen sei die im Gesetz angesprochene Rechtsfrage aktuell Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofes beim Europäischen Gerichtshof. Dieses Urteil soll nach Auffassung der Bundesregierung zunächst abgewartet werden.