Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften
Berlin: (hib/PK) In Artikel 55 Absatz 2 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) ist nach Angaben der Bundesregierung festgelegt, dass der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) alle vorgeschlagenen Änderungen zu den IGV mindestens vier Monate vor der Weltgesundheitsversammlung (WHA) den Vertragsstaaten übermitteln soll. Das WHO-Sekretariat habe alle Änderungsvorschläge zu den IGV am 16. November 2022, siebzehn Monate vor der WHA, übermittelt, heißt es in der Antwort (20/11638) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/11478) der AfD-Fraktion.
Die WHA habe die Arbeitsgruppe zu den Änderungen der IGV (WGIHR) etabliert, die alle 196 Vertragsstaaten umfasse. Indem das WHO-Sekretariat alle vorgeschlagenen Änderungen zu den IGV nach jeder Überarbeitung durch die WGIHR den Vertragsstaaten mitteile, erfülle es die Anforderungen nach Artikel 55 Absatz 2 IGV.