05.06.2024 Recht — Anhörung — hib 378/2024

Sachverständige bewerten Bürokratieentlastungsgesetz

Berlin: (hib/MWO) Das Thema „Bürokratieabbau für Bürgerinnen und Bürger sowie Justiz und staatliche Verwaltung“ stand am Mittwochvormittag auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses. In einer öffentlichen Anhörung wurden zehn Sachverständige zu diesem Themenblock des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (20/11306) befragt. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) will die Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlasten. Die Sachverständigen machten eine Vielzahl von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen zu einzelnen Artikeln des Entwurfs.

Ammar Alkassar, Vorstand von GovTech Campus Deutschland, ein Verein zur Förderung der Zusammenarbeit von Verwaltung, Wissenschaft und wirtschaftlicher wie zivilgesellschaftlicher Technologie-Szene, bewertete den BEG-IV-Entwurf positiv. Er sollte daher ohne weitere Verzögerungen verabschiedet werden. Das parlamentarische Verfahren sollte genutzt werden, um die weiteren vorliegenden Vorschläge rasch zu prüfen. Das Gesetzespaket in der jetzigen Form bleibe allerdings hinter den hohen Erwartungen zurück, die die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag geschaffen habe. In Anbetracht des Risikos für die Wettbewerbsfähigkeit des Lands und seiner Volkswirtschaft erschienen die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichend.

Markus Artz von der Universität Bielefeld befasste sich in seiner Stellungnahme mit den mietrechtlichen Aspekten des Gesetzentwurfs. Während gegen die zur digitalen Belegeinsicht im Rahmen des Betriebskostenrechts vorgeschlagene Regelung und die Formerleichterung beim Widerspruch gegen die Kündigung nichts einzuwenden sei, sei die Einführung der Textform im Gewerberaummietrecht problematisch. Die Auswirkungen von Schriftformverstößen bei Gewerberaummietverträgen hätten enorme wirtschaftliche Bedeutung. Der Ansatz des Gesetzesentwurfs, Verträge im Gewerberaummietrecht nun auf die Textform und nicht mehr auf die Schriftform zu beziehen, sei sinnvoll, allerdings sei nicht klar, wie unter Wahrung der Textform ein Vertrag geschlossen wird.

Frank Bayreuther von der Universität Passau bezog sich in seiner schriftlichen Stellungnahme auf die im Entwurf vorgesehene Änderung des Nachweisgesetzes. Bisher ist festgelegt, dass der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag zwischen beiden Parteien auszuhändigen. Bayreuther zufolge ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber eine Vereinfachung der Erteilung des Nachweises der wesentlichen Arbeitsbedingungen anstrebt. Die ausschließliche Erteilung in der Schriftform erweise sich für Unternehmen als aufwändig und erscheine nicht mehr zeitgemäß. Mit der Schriftform verbinde sich zwar auch Arbeitnehmerschutz. Man dürfe die Bedeutung des schriftlichen Nachweises aber auch nicht überbewerten. Der Nachweis habe keinen direkten Bezug zum Vertragsschluss.

Katrin Bülthoff vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter nahm insbesondere zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes Stellung. Das geplante vorläufige Einstellen der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ohne vorherigen Bescheid lehne der Verband ab. Dadurch entfalle der Vertrauensschutz. Das heiße, auch wenn für den alleinerziehenden Elternteil nicht erkennbar sei, dass durch geänderte äußere Umstände, wie zum Beispiel die Änderung des Umgangsmodells, der Anspruch auf Unterhaltsleistung entfällt, werde gleichwohl die Zahlung mit sofortiger Wirkung eingestellt. Dies führe durch den unvorhersehbaren Wegfall der Zahlung zu einer Gefährdung des Lebensunterhalts des Kindes.

Isabel Eder, Abteilungsleiterin beim Deutscher Gewerkschaftsbund, betonte wie Bülthoff, dass die Änderung beim Unterhaltsvorschuss Alleinerziehende belaste. Entbürokratisierung mache nicht alles besser. Sie warnte in ihrer Stellungnahme davor, dass die zunehmende Digitalisierung im Arbeitsrecht zu weniger Transparenz und Rechtssicherheit für Arbeitnehmer führen könnte. Dies führe zu einer schlechteren Ausgangslage in existenziell bedrohlichen Situationen. Digitalisierung dürfe nicht dazu führen, dass Menschen einer schwereren Zugang zu ihrem Recht bekommen. Beschäftigtenschutz dürfe nicht der Digitalisierung geopfert werden, sagte Eder. Sie plädiere daher für den Erhalt der Schriftform bei das Arbeitsverhältnis betreffenden Dokumenten. Es dürfe keine „Digitalisierungsdiskriminierung“ geben.

Christian Engelhardt, Landrat des Kreises Bergstraße, berichtete aus seiner Praxis, wie Bürokratie die Arbeit einer Kommunalverwaltung belastet. Das führe unter anderem zu Akzeptanzproblemen bei der Bürgerschaft. Reformen seien dringend notwendig, der Entwurf lasse einen Entlastungswillen aber vermissen. Er nehme einige wenige Einzelproblematiken auf, lasse aber die großen Probleme außen vor. Engelhardt verwies auf das Baurecht, das Vergaberecht und das Datenschutzrecht, das größte Problem sei allerdings nicht die Bürokratie im Kleinen, sondern die wachsende Aufgabenfülle. Fast jede Gesetzesänderung des Bundes und der Länder bedeute für die kommunalen Verwaltungen erheblichen Mehraufwand und auch mehr Personal. Engelhardts Fazit: Entbürokratisierung sollte nicht nur die Handschrift von Behörden tragen, sondern es müssten Praktiker eingebunden werden. Zudem sollte den verschiedensten staatlichen Ebenen mehr getraut werden. Es finde zu viel gegenseitige Kontrolle statt.

Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates (NKR), Lutz Goebel, bewertete die Initiative für ein BEG IV positiv. Mit rund einer Milliarde Euro jährlichem Entlastungsvolumen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung sei das Gesetz ein wesentlicher Beitrag zur Senkung regulatorischer Folgekosten. Die Bundesregierung habe angekündigt, die Entlastungswirkung des BEG IV weiter zu erhöhen. Der NKR empfehle, regulatorische Folgekosten in der Breite der Gesetzgebung bewusst zu senken. Gleichwohl sehe der NKR weiteres Potenzial zur Anreicherung des BEG IV und mache dazu konkrete Vorschläge.

Jan Holze, Vorstand der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, ging auf bürokratische Hürden für die ehrenamtliche Arbeit ein. Ein Punkt ziehe sich durch alle Hinweise und Rückmeldungen: Bürokratie führe dazu, dass weniger Zeit für die eigentliche ehrenamtliche Arbeit bleibe oder Menschen immer weniger in Funktionen mit Verantwortung in den Vereinen und Stiftungen gingen, da sie sich den bürokratischen Belastungen nicht gewachsen fühlten und sie sich einem möglichen Haftungsrisiko für getroffene Entscheidungen nicht aussetzen wollten. Die bürokratischen Lasten, wie beispielsweise ein für Laien immer komplizierter werdendes Steuerrecht, führten dazu, dass die Bereitschaft sinke, ein Vorstandsamt zu übernehmen. Es werde durch überbordende Bürokratie viel Potential verschenkt.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, erklärte in seiner Stellungnahme, leider seien seine Bedenken bezüglich der Änderung des Passgesetzes und zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes nicht aufgegriffen worden. Gegen den Vorschlag zur Einführung einer neuen Regelung, mit der nunmehr erstmalig auch nichtöffentliche Stellen Zugriff auf die im Chip des Passes gespeicherten Daten erhalten sollen, bestünden weiterhin grundsätzliche Bedenken. Missbrauchsrisiken solle zwar begegnet werden, sie entstünden aber erst dadurch, dass nichtöffentliche Stellen ermächtigt werden sollen, auf in amtlichen Pässen gespeicherte, hoheitlich angefertigte biometrische Lichtbilder zuzugreifen. Aufgrund der grundsätzlichen Bedenken gegen eine Regelung, die Begehrlichkeiten auch bei anderen nichtöffentlichen Stellen wecken werde, halte er die vorgesehenen Regelungen für höchst problematisch, sagte Kelber.

Wilhelm Wolf, Präsident des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen, Präsident des Hessischen Landessozialgerichtes, bewertete den Entwurf aus Sicht der Justizverwaltung. Das Ziel, den Zugang zur Justiz zu verbessern, werde damit nicht erreicht. Für die Justizverwaltung sei durch die mit dem Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Regelungen kein nennenswerter Bürokratieabbau zu erwarten. Dies gelte insbesondere in dem Maßnahmenfeld, in dem mit Hilfe des digitalen Wandels durch die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht der Bürokratieabbau gefördert werden soll. Formerleichterungen könnten den Rechtsverkehr beschleunigen, gleichzeitig aber auch Rechtsunsicherheit erzeugen.

Die Fragen der Abgeordneten betrafen vor allem die vorgeschlagenen Änderungen zur Erleichterung der Kommunikation im Mietrecht, im Arbeitsrecht und im Unterhaltsvorschussrecht, speziell Formerleichterungen wie den Übergang von der Schrift- zur Textform. Außerdem wollten sie unter anderem wissen, wie die Kommunikation zwischen Bürgern und Bürgerinnen und dem Staat weiter verbessert werden kann, und wie die „One in, one out“-Regelung bei Gesetzesvorhaben umgesetzt wird.

Engelhardt, Holze und Wolf waren auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU zur öffentlichen Anhörung eingeladen, Artz, Bülthoff und Eder auf Vorschlag der SPD, Alkassar und Goebel auf Vorschlag der FDP und Bayreuther und Kelber auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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