05.06.2024 Verkehr — Ausschuss — hib 375/2024

THC-Grenzwert im Straßenverkehr soll angehoben werden

Berlin: (hib/AW) Im Straßenverkehr soll zukünftig ein einheitlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum gelten. Bislang lag der Grenzwert bei einem Nanogramm. Der Verkehrsausschuss billigte den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (20/11370) am Mittwoch mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion. Der Bundestag wird voraussichtlich am Donnerstag abschließend über die Gesetzesnovelle beraten und abstimmen. Abgelehnt mit den Stimmen der Koalition wurde hingegen ein Antrag der Union (20/11143), in dem sie sich gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes ausspricht.

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung vor. So soll ein Bußgeld von 500 Euro verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot verhängt werden können, wenn ein Fahrer „vorsätzlich oder fahrlässig“ ein Kraftfahrzeug mit einem höheren THC-Wert als 3,5 Nanogramm pro Milliliter führt. Auf 1.000 Euro soll das Bußgeld erhöht werden können, wenn der Fahrer zusätzlich alkoholisiert war. Bei Fahranfängern und jungen Fahrern bis zum 21. Lebensjahr hingegen soll beim bußgeldbewehrten Verbot „nicht auf einen bestimmten im Gesetz ausdrücklich genannten Grenzwert abgestellt werden“. Es soll der analytische Grenzwert von einem Nanogramm pro Milliliter zugrunde gelegt werden. Oberhalb des Grenzwertes soll ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro verhängt werden können.

Union und AfD kritisierten den Gesetzentwurf scharf. Die Koalition ignoriere die in der öffentlichen Anhörung ausgesprochenen Warnungen der Polizei vor einer Erhöhung des Grenzwertes. Die Lockerung sei „hochgradig riskant“. Nach der Anhörung habe man eigentlich mit einem Änderungsantrag der Koalition gerechnet, hieß es aus der Union. Die Koalition wolle aber „mit dem Kopf durch die Wand“.

SPD, Grüne und FDP wiesen die Kritik zurück. Der Grenzwert sei angemessen und im Vergleich zu den Grenzwerten bei Alkohol viel strenger. Zudem gelte auch weiterhin, dass das Fahren im berauschten Zustand strafbar sei. Der Union gehe es lediglich darum, Cannabis-Konsumenten zu „kriminalisieren“.

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