AfD will Abstimmungsverfahren im Bundestag ändern
Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion will die Geschäftsordnung des Bundestages dahingehend ändern, dass über Anträge und Gesetzentwürfe direkt abgestimmt wird und nicht wie bisher, wenn vorhanden, über die entsprechende Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Ihr Antrag (20/11387) mit dem Titel „Transparente und nachvollziehbare Verfahren für die Bürger - Anträge ebenso wie Gesetzentwürfe im Plenum direkt abstimmen“ zielt darauf ab, die bisherige Abstimmungspraxis zu ändern. Empfiehlt der Ausschuss beispielsweise, die Vorlage abzulehnen, müssen die Antragsteller mit „Nein“ zur Beschlussempfehlung stimmen, was den Eindruck erwecken kann, sie hätten ihren eigenen Antrag abgelehnt. Zur Begründung heißt es in dem Antrag, es sei nicht nachvollziehbar, warum Oppositionsparteien aus Sicht der Bürger ihren eigenen Anträgen nicht zustimmen könnten, sondern diese in der Regel ablehnen müssten, da nicht der Antrag, sondern die Beschlussempfehlung abgestimmt wird. Der Antrag soll nun im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung weiterberaten werden.