15.05.2024 Recht — Ausschuss — hib 313/2024

Geringere Mindeststrafen für Kinderpornographie-Delikte

Berlin: (hib/SCR) Der Rechtsausschuss hat am Mittwoch den Weg für eine Absenkung der Mindeststrafen für „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ bereitet. Ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf (20/10540) passierte den Ausschuss in geänderter Fassung mit Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie Die Linke gegen die Stimmen von CDU/CSU und bei Enthaltung der AfD.

Besitz und Erwerb sollen laut Entwurf künftig mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe, die Verbreitung mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe bestraft werden können. Die in Paragraf 184b Strafgesetzbuch geregelten Delikte werden somit als Vergehen und nicht als Verbrechen eingestuft. Damit soll es in Zukunft auch wieder möglich sein, Verfahren nach den Paragrafen 153 und 154 der Strafprozessordnung (StPO) einzustellen beziehungsweise nach den Paragrafen 407 ff. StPO durch Strafbefehl zu erledigen.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschloss der Ausschuss eine Folgeänderung in Paragraf 127 Strafgesetzbuch („Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet“). Sie soll sicherstellen, dass auch die zum Vergehen herabgestuften Delikte von der Norm erfasst bleiben.

Zur Begründung führt die Bundesregierung in ihrem Entwurf Rückmeldungen und Forderungen aus der Praxis nach einer Verschärfung des Strafrahmens im Jahr 2021 an. Durch die nicht vorhandene Möglichkeit, Verfahren einzustellen beziehungsweise durch Strafbefehl zu erledigen, habe sich gezeigt „dass dies bei Verfahren, die einen Tatverdacht am unteren Rand der Strafwürdigkeit zum Gegenstand haben, dazu führt, dass eine tat- und schuldangemessene Reaktion nicht mehr in jedem Einzelfall gewährleistet ist“. Auch die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder habe sich den Forderungen aus der Praxis angeschlossen. Die mit der Reform von 2021 ebenfalls verschärften Höchststrafen werden beibehalten.

Die abschließende Beratung im Bundestag steht am Donnerstagabend, 16. Mai 2024, auf der Tagesordnung. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-992354

Die hib-Meldung zur Anhörung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-997632

Der Bericht zur 1. Lesung des Gesetzentwurfes auf das-parlament.de: https://www.das-parlament.de/inland/recht/mindeststrafe-fuer-kinderpornographie-delikte-soll-sinken

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