Ausschuss für Änderung des „Solarpakets-1“
Berlin: (hib/MIS) Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat am Mittwoch dem Entwurf der Bundesregierung „eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ (20/8657) in der vom Ausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Für den Gesetzentwurf („Solarpaket-1“) stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP, dagegen stimmte die AfD-Fraktion, die Unionsfraktion und die Gruppe Die Linke enthielten sich
Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung, um das Ziel von 215 Gigawatt (GW) Photovoltaik bis 2030 zu erreichen, den jährlichen Zubau verdreifachen, von 7,5 GW im Jahr 2022 auf 22 GW im Jahr 2026. Planung und Zubau sollen beschleunigt, büroktratieärmer und leichter werden und etwa hälftig auf Dächern und in der Fläche erfolgen. Beides wird in dem Gesetzespaket adressiert. Für den Ausbau in der Fläche werden weitere Flächentypen für die Nutzung durch Photovoltaik maßvoll geöffnet und die Förderung für innovative Solaranlagen wie Agri-PV, Biodiversitäts-PV und Parkplatz-PV gestärkt. Für Aufdachanlagen werden bürokratische Hürden beseitigt, Mieterstrom und Balkon-PV sollen vereinfacht und die Netzanschlüsse beschleunigt werden.
Die nachträglichen Änderungen umfassen 157 Seiten. Unter anderem geht es in dem Gesetz nun nicht mehr nur um Solarenergie, sondern auch um Windkraft an Land und Bioenergie. Die Anschlussbedingungen sollen bundesweit vereinheitlicht werden. Für Balkon-PV soll die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Daneben soll die Direktvermarktung von Strom flexibler und die Weitergabe von PV-Strom beispielsweise in Mietshäusern deutlich erleichtert werden.
Der Gesetzentwurf soll am Freitag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten werden.