Zulässige Grenzwerte für Ethylenoxid-Rückstände
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hat keine Hinweise auf mögliche gesundheitliche Folgen bei häufigen Kontakten mit desinfizierten Corona-Schutzmasken und Teststäbchen. Das ergibt sich aus der Antwort (19/32471) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32169) der AfD-Fraktion, in der es speziell um die Wirkung von Ethylenoxid geht, das zur Sterilisation eingesetzt wird.
Die zulässigen Grenzwerte für Ethylenoxid-Rückstände seien normiert. Die Verantwortung zur Umsetzung normativer Anforderungen und zur Risikominimierung der betroffenen Medizinprodukte obliege dem Hersteller. Bei sterilen Medizinprodukten sei die Mitwirkung einer staatlich autorisierten Benannten Stelle erforderlich. Der Bundesregierung lägen keine Hinweise vor, dass die in der Norm festgelegten Grenzwerte nicht angemessen seien.