Subsidiär Geschützte mit Reiseausweis für Ausländer
Berlin: (hib/STO) Zum Stichtag 31. Mai 2021 waren laut Bundesregierung 49.616 Personen im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, die aktuell subsidiären Schutz besitzen und denen ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt wurde. Darunter befinden sich 30.642 syrische Staatsangehörige, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/31566) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31283) hervorgeht.
Danach waren zugleich 4.807 Personen - darunter 3.331 syrische Staatsangehörige - im AZR erfasst, bei denen ein Abschiebungsverbot festgestellt und denen ein solcher Reiseausweis ausgestellt wurde. Zudem waren den Angaben zufolge zum genannten Stichtag im AZR 4.182 Personen registriert, die aktuell einen Aufenthaltstitel zum Familiennachzug zu Schutzberechtigten besitzen und denen ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt wurde. Darunter befinden sich laut Vorlage 1.868 syrische Staatsangehörige.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, lassen sich die aufgeführten Zahlenangaben nicht addieren. Der aufenthaltsrechtliche Status einer Person sei unabhängig vom Asylstatus zu sehen. Eine Person könne zum Beispiel zeitgleich einen Aufenthaltstitel zum Familiennachzug zu einem Schutzberechtigten und einen eigenen Schutzstatus besitzen „und würde somit bei einer Addition doppelt gezählt werden“.