FDP fordert Neuheitsschonfrist im Patentrecht
Berlin: (hib/SAS) Die FDP-Fraktion macht sich für die Einführung einer Neuheitsschonfrist im deutschen und europäischen Patentrecht stark. Ziel sei es, Eigenveröffentlichungen der Erfinder zu schützen und Ausgründungen aus der Wissenschaft zu unterstützen. Das geht aus einem Antrag (19/30884) hervor.
Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, sich in der EU, innerhalb des Europäischen Patentabkommens sowie auf internationaler Ebene für die Einführung einer „defensiv ausgestalteten Neuheitsschonfrist“ einzusetzen.
Diese solle nicht das grundsätzliche Risiko der Neuheitsschädlichkeit von Veröffentlichungen verhindern, konkretisieren die Abgeordneten ihre Forderung. Es gehe lediglich um einen besseren Schutz in Fällen der Eigenveröffentlichung. Ziel sei es, die Eigenveröffentlichungen der Erfinder sowie „im Rahmen einer weichen Formulierung“ auch Folge-Veröffentlichungen Dritter zu schützen, die sich auf diese Eigenveröffentlichung beziehen. Die von der FDP vorgeschlagene Regelung soll einen zeitlichen Schutz von längstens sechs Monaten vor dem Anmeldetag gewährleisten. Der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorbenutzungsrecht bleibt laut Antrag weiterhin die Patentanmeldung, „nicht die (vorherige) Veröffentlichung“. Hinsichtlich der Reichweite der Neuheitsschonfrist solle eine „territorial weitest mögliche“ Lösung gefunden werden.
Zur Begründung für ihren Vorstoß weisen die Liberalen auf die geplante Einführung eines europäischen Einheitspatents hin. Eine Neuheitsschonfrist gebe es bislang weder im deutschen noch im europäischen Patentrecht, anders als etwa in Japan oder in den USA. Eine Lücke, die bei Ausgründungen aus dem Wissenschaftsbereich zum Problem werden könne: In der Wissenschaft werde oft unter hohem Zeitdruck publiziert, Forscherteams stünden in einem harten, internationalen Wettbewerb, schreibt die FDP. Nicht selten fehle so die Zeit, um auch eine Patentanmeldung zu verfassen. Wissenschaftler gäben vielfach der Publikation den Vorrang - mit der Konsequenz, dass eine nachfolgende Patentierung ausgeschlossen sei. Eine Neuheitsschonfrist ändere das: Sie erlaube eine nachfolgende Patentierung, weil die vorangehende Publikation dabei nicht als neuheitsschädlich gilt.