AfD gegen Verschärfung des Waffenrechts
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion wendet sich gegen weitere Verschärfungen im Waffenrecht. In einem Antrag (19/30193) fordert sie die Bundesregierung auf, bis auf Weiteres keine Gesetzentwürfe mehr in den Bundestag einzubringen oder weiter zu verfolgen, „die eine Verschärfung des Waffenrechts, auch in Bezug auf den Erwerb und Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen vorsehen“. Stattdessen solle sie im Hinblick auf das Attentat von Hanau am 19. Februar 2020 eine Untersuchungskommission von Bund und Ländern einsetzen, die die damals erfolgte Behördenkommunikation zwischen Strafverfolgungs- und Waffenbehörden und der möglichen Ausschöpfung behördeninterner Verfahrensweisen sowie bereits bestehender gesetzlicher Regelungsoptionen in einem solchen Fall aufarbeitet.
Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge die in ihrem Gesetzentwurf „zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“(19/29487) vorgesehenen Regelabfragen der zuständigen Waffenbehörde bei anderen Behörden und Mitteilungspflichten anderer Behörden im Falle einer Weiterverfolgung dieser Gesetzesinitiative streichen. Zugleich wird sie in der Vorlage aufgefordert, „im Rahmen einer Gesetzesinitiative darauf hinzuwirken, die Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden wieder abzuschaffen“.
Ferner soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion die nach Paragraf 14 des Waffengesetzes begrenzte Erwerbsmöglichkeit für Sportschützen auf zehn Waffen wieder aufheben. Darüber hinaus fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, „genauer zu analysieren, inwieweit sich die jüngsten Verschärfungen im Waffenrecht auf den legalen Erwerb und Besitz von Schusswaffen gerade im Hinblick auf Gebührensteigerungen und Wartezeiten nachteilig für Legalwaffenbesitzer in der Praxis ausgewirkt haben“.