03.06.2021
Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 738/2021
Keine Kenntnisse über Maßnahmen rund um Beherbungsverbot
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat Ausgestaltung oder Folgen des Beherbergungsverbots im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht geprüft. In der Antwort (19/30090) auf eine Kleine Anfrage (19/29062) der FDP-Fraktion erklärt sie, für Regelungen rund um touristische Maßnahmen seien die Bundesländer zuständig. Auch die Wirksamkeit eines Verbots touristischer Reisen bezüglich eines Eindämmens des Infektionsgeschehens hat die Bundesregierung nicht untersucht. „Studien zeigen, dass die Reduktion der Mobilität zur Verringerung von Kontakten beziehungsweise Kontakthäufigkeiten führt und somit zu einer Verringerung der möglichen und tatsächlichen Übertragungen“, heißt es dazu.