Wirkung des Kulturgutschutzgesetz
Berlin: (hib/AW) Nach Inkrafttreten des Kulturgutschutzgesetzes im August 2016 sind 14 Eintragungen in ein Landesverzeichnis national wertvollen Kulturgutes vorgenommen worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/29530) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28997) hervor. Diese Angabe schließe Eintragungen, die noch nach August 2016 gemäß Paragraf 90 Absatz 3 Kulturgutschutzgesetz nach den Vorschriften des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung von 1999 vorgenommen wurden, nicht mit ein.
Nach Angaben der Bundesregierung kam es seit Inkrafttreten des Kulturgutschutzgesetzes bis Ende Juni 2020 zu 61 Sicherstellungen infolge einer verbotswidrigen Ein- oder Ausfuhr von Kulturgütern. Die Regierung weist darauf hin, dass bis zum 5. August 2021 die Datenerhebung über die Anwendung und die Auswirkungen des Kulturgutschutzgesetzes abgeschlossen werden. Das erhobene Datenmaterial fließe in die Evaluierung des Kulturgutschutzgesetzes ein, die Bundestag und Bundesrat als Unterrichtung vorgelegt werde.