FDP sieht Reformbedarf bei Verbunddatei „Gewalttäter Sport“
Berlin: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion sieht Reformbedarf für die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“. In einem Antrag (19/29703) heißt es, es sei unangemessen, Personen, die keine Gewalttaten begangen haben oder gegen die diesbezügliche Vorwürfe ausgeräumt sind, als „Gewalttäter Sport“ in einer Verbunddatei des Bundeskriminalamtes (BKA) zu führen. Für die Betroffenen könne eine Eintragung mittelbare, aber spürbare Folgen haben. Die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ entspricht aus Sicht der Liberalen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht den hohen Ansprüchen an Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und Datenschutz, die ansonsten für die Verarbeitung personenbezogener Daten maßgebend seien. Als Speicherungsgründe würden auch Delikte unterhalb der Gewaltschwelle erfasst, wie etwa Diebstahl und Beleidigung. Vielfach komme es auch zu einer Datenerfassung, „noch bevor ein Anfangsverdacht begründet ist“.
Die FDP-Fraktion fordert daher, in die Verbunddatei aufgenommene Personen unverzüglich und in jedem Fall nach ihrer Erfassung über die Eintragung und Gründe zu informieren. Damit sei eine Möglichkeit zum Widerspruch für die Betroffenen zu schaffen, mit dem Ziel einer Überprüfung der Eintragung, sowie eine rechtliche Belehrung zu verbinden. Eine Information soll nach den Vorstellungen der Liberalen zudem erforderlich sein, wenn Änderungen an eingetragenen Daten oder Mehrfacherfassungen vorgenommen werden. Zudem müsse die betroffene Person über Übermittlungen ins Ausland informiert werden.
Verlangt wird außerdem, die Datei „Gewalttäter Sport“ einer umfassenden Prüfung zu unterziehen, um Daten von Personen unverzüglich zu löschen, die ungerechtfertigter Weise eingetragen sind, „etwa weil ihr Verfahren mittlerweile eingestellt, die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt oder vor Gericht ein Freispruch erfolgt ist“. Hierbei sei der gesamte aktuelle Datenbestand zu erheben und anonymisiert zu analysieren, heißt es in dem Antrag.