Bundesmittel für die Modernisierung von Krankenhäusern
Berlin: (hib/PK) Die Länder können noch bis Ende des Jahres 2021 Fördermittel des Bundes zur Krankenhausfinanzierung beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen. Das Land, der Krankenhausträger oder beide gemeinsam müssten mindestens 30 Prozent der Fördersumme tragen, heißt es in einer Antwort (19/28267) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/27711) der FDP-Fraktion.
Das Land habe bei der Antragstellung nachzuweisen, dass diese Verpflichtung eingehalten werde. Die Ausgestaltung der Ko-Finanzierung zwischen Land und Krankenhausträger sei zu klären und könne je nach Land divergieren.
Aus Bundesmitteln stehen 2021 drei Milliarden Euro für die Förderung von Krankenhäusern zur Verfügung. Voraussetzung ist eine Beteiligung der Länder und/oder Krankenhausträger von mindestens 30 Prozent der Fördersumme. Insgesamt sollen so vier Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern zur Verfügung stehen.