Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Insolvenzen
Berlin: (hib/MWO) Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Zahl der Insolvenzen geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/27225) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26765). Nach Ansicht der Fragesteller haben die Maßnahmen der Bundesregierung das Problem der drohenden Insolvenzen nicht verhindert, sondern lediglich vertagt.
Wie die Bundesregierung auf der Basis von Daten des Statistischen Bundesamts schreibt, wurden im Zeitraum von Januar bis November 2020 14.621 Unternehmensinsolvenzen beantragt. 171.556 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seien von diesen Insolvenzen im Zeitraum Januar bis November 2020 direkt betroffen. Es werde nicht erhoben, wie viele Insolvenzen auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind. Für Januar 2021 habe das Statistische Bundesamt in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass die vorläufige Zahl der eröffneten Regelinsolvenzen im Vormonatsvergleich um fünf Prozent gesunken sei und um 34 Prozent niedriger als im Januar 2020 gelegen habe.
In der Antwort listet die Bundesregierung die Maßnahmen auf, die ergriffen worden seien, um Unternehmen, die auf Grund der Corona-Krise wirtschaftlich schwer getroffen seien, Zuschüsse zu gewähren und somit Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Zur Frage, wie viele Insolvenzanträge durch diese Maßnahmen verhindert wurden, lägen der Bundesregierung keine Informationen vor. Nach Einschätzung der Bundesregierung sei keine der Maßnahmen, die sie seit dem 27. Januar 2020 zur Abwendung von Insolvenzen ergriffen habe, gescheitert. Die Bundesregierung werte die im langjährigen Vergleich niedrige Zahl von Insolvenzverfahren seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie auch als Beleg für den Erfolg der ergriffenen Maßnahmen, insbesondere der ausgereichten finanziellen Hilfen und der Maßnahmen zur Öffnung von und Erleichterung bei der Nutzung von Kurzarbeit.
Weiter heißt es, nach Einschätzung der Bundesregierung wird sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021 deutlich erhöhen. Angesichts der Einzigartigkeit der COVID-19-Pandemie seien Prognosen allerdings mit hoher Unsicherheit behaftet. Von daher habe die Bundesregierung keine Prognosen erstellt, wie sich die Insolvenzzahlen in den einzelnen Kalenderwochen des ersten Quartals 2021 entwickeln werden und in welchem Monat voraussichtlich die Zahl der Insolvenzanträge am höchsten sein wird. Gefahren für die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der gemeldeten Insolvenzen sehe die Bundesregierung nicht.