Bestmögliche Bekämpfung der Clankriminalität
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für die bestmögliche Bekämpfung der Clankriminalität ein. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung nach Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts, damit kriminellen Clan-Mitgliedern die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden kann, wenn sie noch eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen, „als Material“ dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu überweisen, „soweit es um die bestmögliche Bekämpfung der Clankriminalität geht“ sowie das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“. AfD-, Linken- und Grünen-Fraktion stimmten dagegen. Die AfD-Fraktion plädierte für das höhere Überweisungsvotum „zur Erwägung“ - ohne die angeführte Einschränkung.
Die Petenten führen zur Begründung ihres Anliegens unter anderem an, dass die Clankriminalität zwar nicht unbedingt weiter zunehme, jedoch brutaler werde und daher seit einiger Zeit verstärkt in den Fokus der Medienberichterstattung rücke. Kriminelle Clans fänden sich in Großstädten wie Berlin und seien dort mit einer hohen Anzahl an Mitgliedern vertreten, die den deutschen Staat und seine Rechtsordnung ablehnten.
Die Innenministerkonferenz der Länder (IMK) beabsichtige, kriminellen Clan-Mitgliedern die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn sie noch eine zweite Staatsbürgerschaft hätten, heißt es in der Petition weiter. Damit sei eine Möglichkeit gegeben, im Anschluss die Ausweisung von kriminellen Clan-Mitgliedern zu betreiben.
Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung auf eine Prüfbitte der IMK an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), ob Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die an organisierter Kriminalität nachweisbar mitwirken, die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren können. Nach Auffassung des BMI begegnet der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit von „Clanmitgliedern“, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, aber verfassungsrechtlichen Bedenken, heißt es in der Vorlage.
Zum einen stünde eine solche Regelung mit den grundgesetzlichen Anforderungen des Artikels 16 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz in Konflikt, welcher vorsieht, dass der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gegen den Willen des Betroffenen nur aufgrund eines „hinreichend bestimmten Gesetzes erfolgen darf und nur für den Fall, dass der Betroffene hierdurch nicht staatenlos wird“. Mögliche Verlusttatbestände müssten daher die vom Betroffenen zu erwartenden Handlungspflichten klar normieren und das Verhältnismäßigkeitsprinzip wahren. Grundsätzlich könne ein strafbares Fehlverhalten allein keinen Staatsangehörigkeitsverlust rechtfertigen.
Weiter wird in der Beschlussempfehlung darauf hingewiesen, dass die Aufnahme von Clankriminalität als Verlusttatbestand in das Staatsangehörigkeitsgesetz auch gegen das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit sowie europäisches Primärrecht verstoßen würde, da auch hier der mit der Staatsangehörigkeit einhergehende Verlust der Unionsbürgerschaft im Falle der Begehung allgemeiner Straftaten nicht hingenommen werden könne. „Auch hierfür bedarf es eines Verhaltens, das den wesentlichen Interessen des Vertragsstaates in schwerwiegender Weise abträglich ist“, wird mitgeteilt. Dies sei bei der Clankriminalität nicht gegeben.
Der Petitionsausschuss macht jedoch darauf aufmerksam, dass sich der Deutsche Bundestag mit der Problematik der Bekämpfung der Clankriminalität intensiv befasse und verweist auf entsprechende Anträge. Der Ausschuss setze sich im Sinne der Durchsetzung des Rechtsstaats für eine effektivere Bekämpfung der Clankriminalität ein und begrüße diesbezüglich die bereits ergriffenen Maßnahmen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Clankriminalität, heißt es in der Vorlage.