Bundesrat wünscht Änderungen am Baulandmobilisierungsgesetz
Berlin: (hib/PST) Zahlreiche Änderungswünsche an einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/24838) zur Mobilisierung von Bauland hat der Bundesrat in einer Stellungsnahme geäußert. Diese hat die Bundesregierung jetzt dem Bundestag als Unterrichtung (19/26023) zugeleitet. In einigen Punkten dringt die Länderkammer auf Präzisierungen, um eine gerichtsfeste Umsetzung der Bestimmungen durch die Gemeindeverwaltungen sicherzustellen. Dabei geht es unter anderem um das Vorkaufsrecht, das Gemeinden nach dem neuen Recht leichter ausüben können sollen, um nicht oder falsch genutzte Grundstücke für den Wohnungsbau heranziehen zu können. Der Bundesrat wünscht aber auch inhaltliche Änderungen und Erweiterungen, um beispielsweise für den Wohnungsbau gedachte Bestimmungen auch auf Gewerbeansiedlungen anwenden oder um den Wohnungsbau in ausgewiesenen Gewerbegebieten erleichtern zu können.
In ihrer Gegenäußerung, die ebenfalls Bestandteil der Unterrichtung ist, verweist die Bundesregierung darauf, dass ihr Gesetzentwurf im Wesentlichen die Beschlüsse der Baulandkommission umsetze. Mehreren Änderungswünschen der Länderkammer spricht die Bundesregierung nicht von vorneherein die Sinnhaftigkeit ab, verweist aber darauf, dass sie einer intensiveren Beratung bedürften. Es gehe jetzt jedoch darum, den Wohnungsbau schnell voranzubringen. Daher lehnt sie es bei vielen der Vorschläge ab, diese im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.